LEISTUNGEN
professionelle Zahnreinigung
100% Kostenübernahme bis 200€ pro Jahr! Max. 100€ je professioneller Zahnreinigung.
Bleaching-Bonus
Sofort 200€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach erneuter Anspruch alle 2 Versicherungsjahre.
Kunststoff-Füllungen
100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen! Ohne Begrenzung der Kosten und Anzahl der Füllungen.
Schmerztherapie
100% Kostenübernahme für Vollnarkose, Lachgas, Akupunktur. Gilt für Zahnbehandlungen UND Zahnersatzmaßnahmen.
Parodontose
100% Kostenübernahme für Parodontosebehandlungen. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.
Wurzelbehandlung
100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlung. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.
Beginn zum Monatsersten
Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, hier darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.
Bestpreis-Garantie
Bei uns erhalten Sie garantiert den besten Preis. Nirgendwo günstiger, ansonsten erstatten wir Ihnen das Geld zurück.
Tarifs
Beitrag
ONLINE ABSCHLIESSEN
Der Tarif kann ganz bequem OHNE GESUNDHEITSFRAGEN direkt online abgeschlossen werden.
MEIN GEWINN
Ihre Zähne bleiben gesund, und Sie machen dabei sogar noch Gewinn.
Beispielrechnung
LEISTUNGSÜBERSICHT
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Zahnreinigung
- KEINE Wartezeit!
- 200€ pro Kalenderjahr, max. 100€ je prof. Zahnreinigung
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Bleaching
- KEINE Wartezeit!
- Sofort 200€ in den ersten beiden Versicherungsjahren
- Erstattung erfolgt alle 2 Versicherungsjahre erneut
Zahnfüllungen
- nur 6 Monate Wartezeit!
- Erstattung auch bei hochwertigen Kunststoff- und Kompositfüllungen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Parodontitis
- nur 6 Monate Wartezeit!
- Kostenübernahme bei Parodontitis- und auch bei Wurzelbehandlung
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
FAQs
Häufig gestellte Fragen
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keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?Unser Versprechen: ALLE Prophylaxe- und Bleachingleistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats zum Zahnarzt“. So werden Ihnen direkt die Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Für alle weiteren Tarifleistungen besteht lediglich eine Wartezeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn.
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keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?Für alle Prophylaxe- und Bleaching-Leistungen gibt es KEINE Wartezeit. Alle weiteren versicherten Leistungen stehen Ihnen bereits 6 Monate nach dem gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
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keyboard_arrow_down 3. Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung pro Jahr in Anspruch genommen werden?Sie erhalten pro Kalenderjahr bis zu 200 € für professionelle Zahnreinigungen erstattet! Dabei werden Ihnen immer 100% der Kosten bis max. 100 € je Behandlungsrechnung erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen erstattet.
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keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
Versichert sind je nach vereinbarten Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.
Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:-
- prof. Zahnreinigungen bis max. 200€ pro Kalenderjahr (max. 100 € je Rechnung)
- Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
- Wurzelbehandungen
- Parodontosebehandungen
- Angst- und Schmerztherapie
und die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.
Zusätzlich erhalten Sie 200€ Bleaching-Bonus! Sofort 200€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach erneut volle 200€ alle 2 Versicherungsjahre.
Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
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keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Hanse Merkur weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Hanse Merkur ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
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keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Service-APP des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach und digital online eigereicht werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:
HanseMerkur Versicherungsgruppe LeistungsabteilungPostfach 30 24 5020308 Hamburg -
keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von nur zwei Kalenderjahren jederzeit mit 3-Monatsfrist zum Ende des Jahres kündigen. Das Jahr in dem Sie beginnen, wird Ihnen dabei immer alles volles Jahr angerechnet. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs: 01.08.2024
Ende Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2025 -
keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 9. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall darf auch vor Vertragsbeginn bereits ein Termin vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Beispiel:
Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
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keyboard_arrow_down 10. Sie sind Diabetiker/in, Parodontosepatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Die Kosten zur professionellen Zahnreinigung werden Ihnen immer in versicherter Höhe erstattet! Lediglich die Behandlungskosten zur bereits bestehenden Vorerkrankung bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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keyboard_arrow_down 11. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilvorsorge haben. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.