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prof. Zahnreinigung
Bleaching
Füllungen
mtl. Kosten
Bleaching
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200€
für PZR
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200€
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Zahnreinigung
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nur 15,90 €/Monat für alle ab 20 Jahren

LEISTUNGEN

Schöne und gesunde Zähne sollten keine Frage des Geldbeutels sein!
Alle Highlights im Überblick

professionelle Zahnreinigung

100% Kostenübernahme bis 200€ pro Jahr! Max. 100€ je professioneller Zahnreinigung.

Bleaching-Bonus

Sofort 200€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach erneuter Anspruch alle 2 Versicherungsjahre.

Kunststoff-Füllungen

100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen! Ohne Begrenzung der Kosten und Anzahl der Füllungen.

Schmerztherapie

100% Kostenübernahme für Vollnarkose, Lachgas, Akupunktur. Gilt für Zahnbehandlungen UND Zahnersatzmaßnahmen.

Parodontose

100% Kostenübernahme für Parodontosebehandlungen. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.

Wurzelbehandlung

100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlung. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.

Beginn zum Monatsersten

Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, hier darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.

Bestpreis-Garantie

Bei uns erhalten Sie garantiert den besten Preis. Nirgendwo günstiger, ansonsten erstatten wir Ihnen das Geld zurück.

warning bereits angeratene Behandlungen sind NICHT versichert. Für alle Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Zahnreinigungen und Bleaching sind davon nicht betroffen und sind sofort nach Vertragsbeginn versichert.

Zahnvorsorge Top Plus

Ein Produkt der HanseMerkur Krankenversicherung
Leistungen
prof. Zahnreinigung
Bleaching
Füllungen
Wurzelbehandlung
Schmerztherapie
Parodontose
Zahnersatz
z.B. Kronen, Implantate
Umfang des
Tarifs
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100%
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Beitrag
0 - 19 Jahre
8,31 €
ab 20 Jahre
15,90 €
Der monatliche Betrag passt sich altersbedingt an.
Unter bereits angeratenen Behandlungen versteht man solche, die vor Vertragsbeginn durch Ihren Zahnarzt für schon medizinisch notwendig dokumentiert und in Ihrer Patientenakte aufgenommen wurden. Für diese Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz. Weitere Beispiele und Erklärungen finden Sie in unseren FAQs unter Punkt 9.
1 Vor Versicherungsbeginn bereits angeratenen Maßnahmen dieser Art werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nach Vertragsbeginn neu aufgetretene Befunde dieser Art sind erstattungsfähig. Die Leistung ist bereits nach 6 Monaten Versicherungsdauer erstattungsfähig.

ONLINE ABSCHLIESSEN

Der Tarif kann ganz bequem OHNE GESUNDHEITSFRAGEN direkt online abgeschlossen werden.

MEIN GEWINN

Holen Sie sich jedes Jahr 200€ für professionelle Zahnreinigungen zurück und profitieren Sie direkt davon!
Ihre Zähne bleiben gesund, und Sie machen dabei sogar noch Gewinn.
Beispielrechnung
2x prof. Zahnreingungen
zu je 100€
200,00€
Füllungen
100,00€
Bleaching
200,00€
Ihre Versicherungskosten
15,90€ * 12 Monate
-190,80€
Gewinn pro Jahr
+309,20€

LEISTUNGSÜBERSICHT

Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!

Zahnreinigung

Erstattung
bis
200€
  • KEINE Wartezeit!
  • 200€ pro Kalenderjahr, max. 100€ je prof. Zahnreinigung
  • keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)

Bleaching

Erstattung
bis
200€
  • KEINE Wartezeit!
  • Sofort 200€ in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • Erstattung erfolgt alle 2 Versicherungsjahre erneut

Zahnfüllungen

Erstattung
OHNE
Limit
  • nur 6 Monate Wartezeit!
  • Erstattung auch bei hochwertigen Kunststoff- und Kompositfüllungen
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)

Parodontitis

Erstattung
OHNE
Limit
  • nur 6 Monate Wartezeit!
  • Kostenübernahme bei Parodontitis- und auch bei Wurzelbehandlung
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)

FAQs

Häufig gestellte Fragen
  • keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?
    Unser Versprechen: ALLE Prophylaxe- und Bleachingleistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats zum Zahnarzt“. So werden Ihnen direkt die Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Für alle weiteren Tarifleistungen besteht lediglich eine Wartezeit von 6 Monaten ab Vertragsbeginn.
  • keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?
    Für alle Prophylaxe- und Bleaching-Leistungen gibt es KEINE Wartezeit. Alle weiteren versicherten Leistungen stehen Ihnen bereits 6 Monate nach dem gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
  • keyboard_arrow_down 3. Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung pro Jahr in Anspruch genommen werden?
    Sie erhalten pro Kalenderjahr bis zu 200 € für professionelle Zahnreinigungen erstattet! Dabei werden Ihnen immer 100% der Kosten bis max. 100 € je Behandlungsrechnung erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen erstattet.
  • keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?

    Versichert sind je nach vereinbarten Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.

    Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:
      • prof. Zahnreinigungen bis max. 200€ pro Kalenderjahr (max. 100 € je Rechnung)
      • Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
      • Wurzelbehandungen
      • Parodontosebehandungen
      • Angst- und Schmerztherapie

      und die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.

    Zusätzlich erhalten Sie 200€ Bleaching-Bonus! Sofort 200€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach erneut volle 200€ alle 2 Versicherungsjahre.

    Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

  • keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?

    Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Hanse Merkur weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Hanse Merkur ausbezahlt.

    Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.

  • keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
    Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Service-APP des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach und digital online eigereicht werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.

    Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:

    HanseMerkur Versicherungsgruppe Leistungsabteilung
    Postfach 30 24 50
    20308 Hamburg
  • keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?

    Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von nur zwei Kalenderjahren jederzeit mit 3-Monatsfrist zum Ende des Jahres kündigen. Das Jahr in dem Sie beginnen, wird Ihnen dabei immer alles volles Jahr angerechnet. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.

    Beispiel:
    Beginn des Tarifs: 01.08.2024
    Ende Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2025

  • keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?
    Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.

    Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
  • keyboard_arrow_down 9. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?

    Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall darf auch vor Vertragsbeginn bereits ein Termin vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.  

    Beispiel: 

    Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.  

  • keyboard_arrow_down 10. Sie sind Diabetiker/in, Parodontosepatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?
    Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Die Kosten zur professionellen Zahnreinigung werden Ihnen immer in versicherter Höhe erstattet! Lediglich die Behandlungskosten zur bereits bestehenden Vorerkrankung bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • keyboard_arrow_down 11. Wer kann diesen Tarif abschließen?
    Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilvorsorge haben. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

KUNDEN ÜBER UNS

Werden Sie Teil unserer Prophylaxe-Familie!
Schöne und gesunde Zähne sollten kein Preisschild tragen!

“Ich war anfangs doch sehr skeptisch, ob es wirklich so problemlos funktioniert. Aber alle meine Rechnungen wurden tatsächlich anstandslos zu 100% erstattet. Besten Dank.”

Herbert M. aus Attendorn

“Genau was ich gesucht habe. Volle Kostenübernahme für meine Zahnreinigung. Die über die APP eingereichten Rechnungen waren schon nach 3 Tagen wieder auf meinem Konto!”

Marie K. aus Mannheim

“Als Diabetikerin sollte ich jedes Quartal zur Zahnreinigung. Endlich habe ich die Möglichkeit mir das auch leisten zu können. Vielen herzlichen Dank!”

Andrea N. aus Döbeln

“Ich bin von Versicherungen leider schon oft enttäuscht worden. Dieser Vertrag hält endlich auch das was er verspricht.”

Jelena P. aus Volkach
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Zahnvorsorge Premium

SCHÖNE ZÄHNE
FÜR ALLE

Deine Zahnvorsorge für nur 16,90€
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100% für Zahnreinigungen FLATRATE
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100% Zahnfüllungen & Inlays
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100% für Zahnschienen
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100% für Schmerztherapie
nur 16,90 €/Monat für alle ab 20 Jahren

LEISTUNGEN

Schöne und gesunde Zähne sollten keine Frage des Geldbeutels sein!
Alle Highlights im Überblick

professionelle Zahnreinigung

100% Kostenübernahme OHNE Wartezeit! Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet.

Zahnfüllungen

100% Kostenübernahme für hochwertige Zahnfüllungen inkl. Inlays! Ohne Begrenzung der Anzahl an Zahnfüllungen.

Zahnschienen

100% Kostenübernahme für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher- und DROS-Schiene). Nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.

Schmerztherapie

100% Kostenübernahme für schmerz- und angstlindernde Maßnahmen z.B. Akupunktur, Lachgas und Hypnose

Parodontose

100% Kostenübernahme für Parodontosebehandlungen. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.

Wurzelbehandlung

100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlung. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.

Beginn zum Monatsersten

Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, hier darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.

Bestpreis-Garantie

Bei uns erhalten Sie garantiert den besten Preis. Nirgendwo günstiger, ansonsten erstatten wir Ihnen das Geld zurück.

warning bereits angeratene Behandlungen sind NICHT versichert. Zahnreinigungen sind davon nicht betroffen und sind unabhängig davon immer nach Vertragsbeginn mitversichert.

Zahnvorsorge Premium

Leistungen
prof. Zahnreinigung
Kunststofffüllungen
Inlays, Onlays
Schienen
Wurzelbehandlung
Schmerztherapie
Parodontose
Zahnersatz
z.B. Kronen, Implantate
Umfang des
Tarifs
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100%
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100%
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100%
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100%
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100%
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100%
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100%
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0%
Beitrag
0 - 19 Jahre
19,90 €
20 - 99 Jahre
16,90 €
Der monatliche Betrag passt sich automatisch an.
PZR FLATRATE

Alle Kosten für prof. Zahnreinigungen werden zu 100% übernommen. Ganz egal wie oft Sie Zahnreinigungen in Anspruch nehmen.

Unter bereits angeratenen Behandlungen versteht man solche, die vor Vertragsbeginn durch Ihren Zahnarzt für schon medizinisch notwendig dokumentiert und in Ihrer Patientenakte aufgenommen wurden. Für diese Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz. Weitere Beispiele und Erklärungen finden Sie in unseren FAQs unter Punkt 9.

ONLINE ABSCHLIESSEN

Der Tarif kann ganz bequem OHNE GESUNDHEITSFRAGEN direkt online abgeschlossen werden.

MEIN GEWINN

Holen Sie sich jedes Jahr 240€* für professionelle Zahnreinigungen zurück und profitieren Sie direkt davon!
Ihre Zähne bleiben gesund, und Sie machen dabei sogar noch Gewinn.
Beispielrechnung
2x prof. Zahnreingungen
zu je 120€*
240,00€
Füllungen
200,00€
Schmerztherapie
50,00€
Ihre Versicherungskosten
16,90€ * 12 Monate
-202,80€
Gewinn pro Jahr
+287,20€
* Die Durchschnittlichen Kosten je prof. Zahnreinigung liegen laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bei ca. 120€

LEISTUNGSÜBERSICHT

Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!

Zahnreinigung

Erstattung
OHNE
Limit
  • KEINE Wartezeit!
  • Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet
  • keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)

Zahnfüllungen

Erstattung
OHNE
Limit
nach 3. Jahr
  • Erstattung bei hochwertigen Kunststoff- und Kompositfüllungen
  • Erstattung auch bei Inlays, Onlays und Overlays
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)

Zahnschienen

Erstattung
OHNE
Limit
nach 3. Jahr
  • KEINE Wartezeit!
  • Kostenübernahme bei Aufbissbehelfe und Schienen
  • z.B. Knirscher- und DROS-Schienen
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)

Parodontitis

Erstattung
OHNE
Limit
nach 3. Jahr
  • KEINE Wartezeit!
  • Kostenübernahme bei Parodontitis- und auch bei Wurzelbehandlung
  • bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Für alle Leistungen außer PZR gelten diese Höchstgrenzen
  • Limit in 1. Kalenderjahr: 250€
  • Limit in 2. Kalenderjahr: 500€
  • Limit in 3. Kalenderjahr: 750€
  • Limit ab den 4. Kalenderjahr ohne Limit

Das Budget ist nur für das laufende Jahr verfügbar und wird nicht ins Folgejahr übertragen!

FAQs

Häufig gestellte Fragen
  • keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?
    Unser Versprechen: ALLE Leistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats zum Zahnarzt“. So werden Ihnen direkt Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Dies gilt ab dann natürlich auch für alle zukünftigen Zahnreinigungen.
  • keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?
    Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt ab dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zum gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
  • keyboard_arrow_down 3. Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung pro Jahr in Anspruch genommen werden?
    Der Tarif kennt hier KEINE Limitierung! Weder in Anzahl der Behandlungen noch in der Höhe der Kosten je Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie also problemlos z.B. 4x jährlich die professionelle Zahnreinigung wahrnehmen. Ihnen werden immer 100% der Kosten erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen komplett erstattet.
  • keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?

    Versichert sind je nach vereinbarten Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.

    Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:
      • prof. Zahnreinigungen
      • Prothesenreinigungen
      • Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
      • Inlays, Onlays und Overlays
      • Zahnschienen
      • Wurzelbehandungen
      • Parodontosebehandungen
      • Prophylaxebehandlungen

      und die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.

    Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

  • keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?

    Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Vigo Krankenversicherung weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Vigo Krankenversicherung ausbezahlt.

    Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.

  • keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
    Der schnellste Weg zur Erstattung ist eine Mail mit Ihrer Rechnung an den Versicherer. Über diesen Weg können Rechnungen einfach und digital online eigereicht werden. Lästiger Papierkram entfällt:

    Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:

    vigo Krankenversicherung
    Werdener Str. 4
    40227 Düsseldorf
  • keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?

    Der Vertrag muss lediglich ein komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.08. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres. Der Vertrag kann mit Monatsfrist zum Ablauf des Jahres gekündigt werden.

    Beispiel:
    Beginn des Tarifs: 01.08.2024
    Ablauf Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2025

  • keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?
    Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.

    Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
  • keyboard_arrow_down 9. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?

    Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall darf auch vor Vertragsbeginn bereits ein Termin vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.  

    Beispiel: 

    Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.  

  • keyboard_arrow_down 10. Sie sind Diabetiker/in, Parodontosepatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?
    Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Die Kosten zur professionellen Zahnreinigung werden Ihnen immer in versicherter Höhe erstattet! Lediglich die Behandlungskosten zur bereits bestehenden Vorerkrankung bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • keyboard_arrow_down 11. Wer kann diesen Tarif abschließen?
    Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilvorsorge haben. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.

KUNDEN ÜBER UNS

Werden Sie Teil unserer Prophylaxe-Familie!
Schöne und gesunde Zähne sollten kein Preisschild tragen!

“Ich war anfangs doch sehr skeptisch, ob es wirklich so problemlos funktioniert. Aber alle meine Rechnungen wurden tatsächlich anstandslos zu 100% erstattet. Besten Dank.”

Herbert M. aus Attendorn

“Genau was ich gesucht habe. Volle Kostenübernahme für meine Zahnreinigung. Die über die APP eingereichten Rechnungen waren schon nach 3 Tagen wieder auf meinem Konto!”

Marie K. aus Mannheim

“Als Diabetikerin sollte ich jedes Quartal zur Zahnreinigung. Endlich habe ich die Möglichkeit mir das auch leisten zu können. Vielen herzlichen Dank!”

Andrea N. aus Döbeln

“Ich bin von Versicherungen leider schon oft enttäuscht worden. Dieser Vertrag hält endlich auch das was er verspricht.”

Jelena P. aus Volkach

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Sie haben noch Fragen oder Wünsche? Immer gerne! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Es warten keine lästigen Warteschleifen auf Sie. Unser Serviceteam nimmt sich gerne persönlich Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

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